Der Abbau von mineralischen Rohstoffen wie Kies bedeutet einen vorübergehenden Eingriff in den Landschaftshaushalt der Natur. Dieser muss nach strengsten Auflagen mittel- oder langfristig wieder ausgeglichen werden.
Daher beinhaltet eine Genehmigung für den Kiesabbau auch immer einen Rekultivierungsplan, welcher festlegt, wie die Fläche nach der Kiesgewinnung auszugestalten ist.
Ohne einen solchen Rekultivierungsplan ist eine Kiesgewinnung also nicht möglich. Dabei gilt immer: Die Flächen müssen mindestens in „gleicher Art und Güte“ zurückgegeben werden.